Wohnung verkaufen? - Veräußerungsbeschränkung, Mitsprache

26.11.2021

Hausschlüsselanhänger

Benötige ich die Zustimmung meiner Nachbarn, wenn ich meine Wohnung verkaufe?

Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) können Ihnen Nachbarn unter Umständen auch bei der Käufersuche einen Strich durch die Rechnung machen. Wie also schaffen Sie es trotzdem ohne Stress zu verkaufen?

Im Folgenden möchten wir Ihnen das Problem und Lösungen genauer vorstellen

  • Die Veräußerungsbeschränkung
  • Drei Varianten des Mitspracherechts
  • Pro Immovo - Der Regiomakler als Immobilienmakler in Betzdorf und Experte an Ihrer Seite

Die Veräußerungsbeschränkung

Die Veräußerungsbeschränkung könnte Ihnen bei einem möglichen Verkauf Probleme bereiten. Wie finden Sie nun heraus, ob diese auf Sie zutrifft? Werfen Sie hierzu einen Blick in die Gemeinschaftsordnung und ins Grundbuch. Hier muss nach §12 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine bestehende Veräußerungsbeschränkung festgehalten sein. Ist dies nicht der Fall, haben Ihre Nachbarn kein Mitspracherecht, egal wie sehr sie sich über Ihre Kaufinteressenten beschweren. Nur durch einen Grundbucheintrag wird die Veräußerungsbeschränkung rechtskräftig.

Ist diese im Grundbuch eingetragen bedeutet das, dass sie erst dann einen Vertrag mit dem Käufer Ihrer Wohnung abschließen können, wenn alle Eigentümer dem Verkauf zugestimmt haben. Der §12 WEG dient dem Zweck, dass andere Eigentümer in der Gemeinschaft den Verkauf an einen als problematisch eingestuften Interessenten verhindern können. Für eine Ablehnung muss ein nachvollziehbarer und stichhaltiger Grund vorliegen.

Eine Veräußerungsbeschränkung macht die Zustimmung der weiteren Eigentümer erforderlich.

Drei Varianten des Mitspracherechts

Es gibt drei verschiedene Verfahren, wie die Eigentümergemeinschaft über den Verkauf entscheiden kann. Welche der Varianten sollte ebenfalls im Grundbuch festgehalten sein.

  1. Alle Mitglieder entscheiden über den Verkauf
  2. Eine Mehrheitsentscheidung entscheiden über den Verkauf
  3. Nur die Hausverwaltung entscheiden über den Verkauf

Prüfen Sie also vor dem Verkauf, ob Sie von einer Veräußerungsbeschränkung betroffen sind. Sonst erleben Sie spätestens beim Notartermin eine böse Überraschung. Um sicherzugehen, dass Ihre Nachbarn sich nicht im letzten Moment querstellen, ist es das Beste einen Immobilienexperten mit dem Verkauf zu betrauen. Der Vorteil hierbei ist, Sie haben jemanden, der sich rechtlich auskennt und Ihnen bei der Auswahl des richtigen Käufers hilft. Damit dürfte es den weiteren Eigentümern schwerfallen, stichhaltige Argumente gegen einen Verkauf zu finden.

Pro Immovo - Der Regiomakler als Immobilienmakler in Betzdorf und Experte an Ihrer Seite

Als Ihr Immobilienexperte in den Regionen Altenkirchen, Siegen und Westerwaldkreis kennen wir den hohen zeitlichen Aufwand und auch die Risiken, die mit einem Immobilienverkauf verbunden sind. Als Immobilienmakler in Betzdorf sind wir bereits seit 30 Jahren für Sie tätig.

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