Hausverkauf – Der Notartermin

24.08.2021

Notar reicht Kunden die Hand

Notartermin beim Hauskauf - Warum benötige ich überhaupt einen Notar?

Wir von Pro Immovo – Der Regiomakler haben einen passenden Käufer für Ihre Immobilie gefunden? Die Finanzierung ist gesichert und wurde geprüft?

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick, über die Schritte beim Immobilienverkauf.

  • Wann benötige ich einen Notar?
  • Kann ich mein Haus oder meine Wohnung auch ohne Notar verkaufen?
  • Muss ich zwingend beim Notartermin anwesend sein?
  • Wie wird der Notartermin vorbereitet?
  • Welche Dinge gibt es zu beachten?
  • Was geschieht nach dem Termin?
  • Wer trägt die Kosten?

Wann benötige ich überhaupt einen Notar?

Nachdem wir einen passenden Käufer für Ihr Haus gefunden, es wurde sich auf einen Kaufpreis geeinigt und die Finanzierung ist gesichert, dann ist es an der Zeit den Notartermin vorzubereiten.

Der §313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gibt vor, dass ein Hausverkauf ohne notarielle beurkundeten Kaufvertrag nicht gültig ist.

Im Vorgespräch werden alle wichtigen Dokumente, wie z. B. den Grundbuchauszug vorgelegt und besprochen, wie der Vertrag aussehen soll.

Danach schickt der Notar sowohl dem Käufer als auch Verkäufer den Entwurf des Vertrags zu. Dieser sollte mit überprüft werden.

Sind beide Parteien mit dem Vertrag konform, geht es nun zum Beurkundungstermin, bei dem Sie gemeinsam mit dem Notar unter Vorlage des Ausweises unterschreiben. Mit dem Notarstempel wird der Vertrag nun rechtsfähig.

Nach dem Notartermin geht es in die Kaufabwicklung, hier kümmert sich der Notar um die weiteren Schritte, wie etwa die Auflassungsvormerkung, das Vorkaufsrecht, die Grundbucheintragung, die Eigentumsumschreibung und den Kaufpreis.

Kann ich mein Haus oder meine Wohnung auch ohne Notar verkaufen?

Der Hauserkauf ist ohne Notar nicht möglich. Da erst die Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar den Prozess rechtsfähig macht. Außerdem ist der Notar als Amtsperson für die notwendigen Grundbuchänderung zuständig.

Muss ich zwingend beim Notartermin anwesend sein?

Sowohl als Verkäufer, aber auch als Käufer können Sie sich beim Termin vertreten lassen. In Notfällen können Sie mithilfe einer Vollmacht oder einer Nachgenehmigung eine dritte Person damit beauftragen den Kaufvertrag für Sie zu unterschreiben.

Wie wird der Notartermin vorbereitet?

Als Verkäufer sollten Sie alle wichtigen Dokumente bereitlegen. Stellen Sie außerdem sicher, dass alle offenen Frage geklärt sind und das der Kaufpreis, Übergabetermin und alle Details feststehen.

  • Vorlage einer Finanzierungszusage der Bank durch den Käufer
  • Unterlagen wie Namen, Adressen, Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis, Baupläne, Grundrisse, Energieausweis etc.

Hier helfen wir als ihr regionaler Experte Ihnen gerne bei allen Belangen. Rufen Sie uns an oder schreiben uns.

Sehen Sie sich auch unseren Blogbeitrag: Warum einen Immobilienmakler beauftragen? an.

Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie?

Welche Dinge gibt es zu beachten?

Für den Notartermin benötigen Sie unbedingt Ihren Personalausweis. Auch die Kaufpartei muss sich identifizieren. Zusätzlich ist ein aktueller Handelsregisterauszug nötig, wenn ein Unternehmen am Kauf beteiligt ist.

Der Notar verliest den Vertragsentwurf und erläutert juristische Begriffe. Im Anschluss besteht die Möglichkeit noch offene Fragen zu klären oder bei Bedarf letzte Änderungen vorzunehmen.

Gibt es keine Änderungswünsche mehr, unterschreiben beide Parteien den Kaufvertrag. Durch den Stempel und die Unterschrift des Notars wird dieser rechtskräftig.

Was geschieht nach dem Termin?

Nach dem Notartermin ist für Sie als Verkäufer nicht mehr viel zu tun, denn der Notar übernimmt die wichtigen Aufgaben die anstehen. Unter anderem:

  • Auftragung einer Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt
  • Veräußerungsanzeige und Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Zahlungseingang auf Notaranderkonto
  • Grundbucheintragung der neuen Eigentümer
  • Übergabe

Wer trägt die Kosten?

Jeder Notartermin folgt einer Gebührenordnung. Bei mehreren Terminen steigen die Kosten entsprechend an, weshalb Sie die Termine möglichst kombinieren sollten.

Durch §447 des BGB wird geklärt wer bei einem Hausverkauf die Notarkosten zahlt. Die Verkäuferpartei muss in der Regel nicht für Notarkosten aufkommen. Entsprechend zahlt normalerweise die Käuferpartei und hat daher im Zweifelsfall auch das Recht, den Notar auszuwählen.

Die Kosten belaufen sich normalerweise zwischen 1 und 1,5 Prozent des Kaufpreises. Als Verkäufer müssen Sie nur dann die Notarkosten übernehmen, wenn Sie noch auf der Immobilie lastende eigene Grundschulden tilgen lassen.

 
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