Grundbuch: Was ist das?

10.09.2021

Notar hält Buch in der Hand

Was ist das Grundbuch? Hier mehr erfahren. Was ist ein Grundbucheintrag?

Im Grundbuch stehen Informationen zur Entstehung, zu den Eigentümern, sowie zur Immobilienfinanzierung. Der Grundbucheintrag zeigt in rechtsverbindlicher Form Eigentum an einer Immobilie an.

Im Folgenden möchten wir Ihnen das Grundbuch genauer erklären.

  • Wie ist das Grundbuch aufgebaut?
  • Was kostet ein Grundbucheintrag?
  • Wo kann ich das Grundbuch einsehen und einen Grundbuchauszug anfordern?
  • Wer ist zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt?

Wie ist das Grundbuch aufgebaut?

Ein Eintrag ins Grundbuch ist permanent und selbst alte Daten werden nicht gelöscht, sondern als nicht aktuell markiert. Eckdaten der Immobilie werden im sogenannten Bestandsverzeichnis beschrieben. Hier finden sich die Lage des Grundstücks, Größe und Informationen zur Bebauung wieder. Grundsätzlich enthält ein Grundbucheintrag drei Kategorien:

  1. Wer sind die Eigentümer
  2. Verkauf der Immobilie
  3. Grundschuld-Kosten & der finanzielle Status der Immobilie

Im ersten Abschnitt befinden sich Informationen zu den Eigentümern. Wer besitzt das Haus oder die Wohnung und wie viele Eigentümer es gibt. Außerdem finden sich hier Angaben über die Eigentumsverteilung, da Häuser von Eheleuten zu gleichen oder verschiedenen Teilen besessen werden können.

Im zweiten Abschnitt eines Eintrages im Grundbuch befinden sich die Informationen, welche zeigen, ob das Haus verkauf worden ist. Dieser Eintrag nennt sich „Auflassungsvormerkung“. Durch diesen kann ein Käufer sicherstellen, dass das Haus nicht mehrfach verkauft wird, denn der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung bei jedem Kauf. Außerdem befinden sich die Lasten und Beschränkungen der Immobilie hier. Abmachungen mit Nachbarn über Wegerechte müssen auch von neuen Käufern eingehalten werden. Zudem gibt es ein Verzeichnis der Gas-, Wasser- und Stromleitungen.

Im Abschnitt Drei geht es um die Finanzen. Hier erhalten Sie einen Einblick in die finanzielle Geschichte der Immobilie. Sowohl alle Schulden, die für ein Haus aufgenommen wurden oder die für die Immobilie als Sicherheit dienen stehen hier. Das umfasst Grundschuld, als auch Hypotheken.

Was kostet ein Grundbucheintrag?

Die Gebühren für einen Grundbucheintrag sind unterschiedlich, denn wenn der Kaufvertrag beurkundet oder der Käufer ins Grundbuch eingetragen wird, fallen Notarkosten an. Bei einem Verkauf kommen im Normalfall noch weitere Gebühren hinzu, bevor die Immobilie den Besitzer wechselt.

  • Die Löschung der Grundschuld
  • Eintragen von Wege- und Wohnrechten
  • Die Auflassungsvormerkung
  • Vorverzichterklärung

Diese Dinge müssen alle gebührenpflichtig von einem Notar vermerkt werden. Die Kosten variieren stark, grundsätzlich kann man als Richtwert aber ca. 1,5 Prozent des Kaufpreises veranschlagen.

Wo kann ich das Grundbuch einsehen und einen Grundbuchauszug anfordern?

Sie haben ein berechtigtes Interesse an einem Grundstück oder an einer Immobilie, dann können Sie Einsicht in die Grundbücher oder einen Auszug aus diesen beantragen.

Den Antrag hierfür stellen Sie beim zuständigen Grundbuchamt. Diese sind Registergerichte der Amtsgerichte. Sie führen die Grundbücher.

Wer ist zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt?

Informationen aus einem Grundbuch sind sehr sensibel, da sie Auskunft über die Vermögens- und Schuldverhältnisse der Immobilienbesitzer geben. Um diese Informationen besser zu schützen, beschränkt der deutsche Gesetzgeber den Zugriff auf Grundbücher.

Nur den Grundstückseigentümern, anderen im Grundbuch eingetragenen Personen, sowie Personen, die ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ am Grundstück oder der Immobilie nachweisen können wird Einsicht gewährt.

Welche Personen haben nun ein „berechtigtes Interesse“ ?

  • Potentielle Käufer, die mit einem Vorkaufsvertrag belegen können, dass sie vorhaben Bauland oder eine Immobilie zu kaufen
  • Gläubiger des Eigentümers, die einen Vollstreckungstitel haben und eine Zwangsversteigerung des Objekts veranlassen wollen
  • Kreditinstitute, wenn das Bauland oder die Immobilie als Kreditsicherheit dienen soll
  • Notare, Gerichte, Makler und andere Behörden, sowie Vermessungsingenieure, die öffentlich bestellt sind

Sehen Sie sich auch unseren Blogbeitrag: Hausverkauf – Der Notartermin an.

Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie?

 
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