Wohnungsübergabeprotokoll Tipps

23.08.2022

Wohnungsübergabe durch Maklerin an Paar

Informationen rund um das Wohnungsübergabeprotokoll.

Sie ziehen aus Ihrer alten Wohnung aus oder sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung? In beiden Fällen ist ein Wohnungsübergabeprotokoll sehr wichtig. So sind Sie auf der sicheren Seite, was beispielsweise eine Ausbesserung von Mängeln angeht. Aber auch als Vermieter können Sie sich durch ein Übergabeprotokoll absichern.

Im Folgenden möchten wir Ihnen alles rund um ein Wohnungsübergabeprotokoll erläutern:

  • Wofür gibt es das Übergabeprotokoll für Mieter & Vermieter?
  • Was sollte in einem Übergabeprotokoll enthalten sein?
  • Vorteile eines Wohnungsübergabeprotokoll?
  • Die Übergabe vorbereiten
  • FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wofür gibt es das Übergabeprotokoll für Mieter & Vermieter?

Wenn es zwischen Mietern und Vermieter zu Streitigkeiten über Reparaturen, Energiekosten oder die Anzahl der Schlüssel kommt, sind meistens Unklarheiten über die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Parteien schuld. Ein gutes Übergabeprotokoll für eine Mietwohnung, beugt diese Konflikte vor.

Was sollte in einem Übergabeprotokoll enthalten sein?

Sowohl als Mieter, aber auch als Vermieter sollten Sie sich bei der Besichtigung genug Zeit nehmen, um die Wohnung gründlich zu begutachten und eventuelle Schäden oder Makel festzuhalten. Es ist ratsam folgende Informationen schriftlich festzuhalten:

  • Zählerstände an Wasseruhren, Heizkörpern sowie Stromzählern
  • Mängel (im besten Fall eine Dokumentation anhand von Fotos)
  • Die Anzahl der Schlüssel, die an den Vermieter/Mieter übergeben werden
  • Der Zustand der Wände hinsichtlich Anstrich und der Tapete 
  • Die Funktionsfähigkeit sämtlicher elektrischer Geräte, Leitungen, Wasserhähne, Duschen, Toilettenspülungen und Heizkörper
  • Der Zustand von Fenstern, Türen und Schlössern
  • Der Zustand von Teppichen, Holzfußböden und Fliesen

Vorteile des Wohnungsübergabeprotokolls

Mit einem Wohnungsübergabeprotokoll können Sie sich als Mieter oder Eigentümer viel Ärger ersparen. Eventuelle Mängel sollten in das Protokoll eingetragen werden. Das Wohnungsübergabeprotokoll hat für neue Mieter eine weitere wichtige Funktion. Der Vermieter kann Sie beim Auszug nicht für eingetragene Schäden haftbar machen. Ebenso gilt für Vermieter, dass er den Mieter für Schäden während der Mietzeit haftbar machen kann.

Die Übergabe vorbereiten

Damit die Wohnungsübergabe problemlos vollzogen werden kann, sollten sich alle Parteien vorher informieren, welche Schönheitsreparaturen Mieter durchführen müssen. Sofern im Mietvertrag nicht anderes geregelt, fallen folgende Maßnahmen unter die Pflicht des Mieters beim Auszug:

  • Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken
  • Streichen von Fußböden
  • Streichen von Innentüren, Innenseiten von Außentüren und Fenstern
  • Streichen von Scheuerleisten und Leitungen, die über Putz liegen
  • Schließen von Dübel- und Bohrlöchern

Bei der Farbwahl sollten immer neutrale Farbtöne gewählt werden. Am besten greifen Mieter bei abschließenden Maler- und Tapezierarbeiten vor dem Auszug zur Farbe Weiß.

Sollte der Vermieter darüber hinaus weitere Schönheitsreparaturen fordern, sollten diese zunächst mit den Vereinbarungen im Mietvertrag abgeglichen werden. Werden die Maßnahmen nicht explizit im Vertrag erwähnt, ist der Mieter nicht zur Durchführung der geforderten Reparaturen verpflichtet.

Folgende Arbeiten zählen nicht zu den klassischen Schönheitsreparaturen:

  • Abschleifen und Versiegeln von Holzböden
  • Erneuern von bereits vor dem Einzug vorhandenen Teppichböden
  • Abschleifen, Grundieren und Lackieren von Wandschränken
  • Streichen der Fensteraußenseiten von Balkon und Terrasse
  • Reparatur der Fensterverkittung
  • Renovierung von Kellerräumen
  • Streichen von Gemeinschaftsräumen- und Nutzflächen
  • Beseitigung von Schäden, die nachweislich und laut Übernahmeprotokoll nicht von dem Mieter verursacht wurden

Häufig gestellte Fragen

Was muss in einem Übergabeprotokoll stehen?

Das Protokoll muss genauestens protokollieren, in welchem Zustand sich die Immobilie bei der Übergabe an den Mieter, Vermieter oder neue Eigentümer befindet und welche Schäden vorliegen.

 

Was muss ich bei der Wohnungsübergabe beachten?

Neben der Rückgabe aller Schlüssel sollten die aktuellen Zählerstände, die neue Adresse des Mieters sowie eventuelle Mängel an der Mietsache bei der Wohnungsabnahme protokolliert werden.

 

Wer erstellt das Wohnungsübergabeprotokoll?

Mieter haben grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ein entsprechendes Protokoll bereitstellt.

 

Was passiert, wenn kein Wohnungsübergabeprotokoll vorhanden ist?

Die Wohnung gilt als mangelfrei übergeben, sollte bei der Übergabe kein entsprechendes Protokoll angefertigt worden sein.

 

​Kann man ein Übergabeprotokoll anfechten?

Es ist grundsätzlich möglich, ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufechten. Jedoch musst du nun beweisen, dass du arglistig getäuscht wurdest – das ist in diesem Fall sehr schwierig.

 
 
Emblem Fortbildungspflicht