Endlich Eigenheim: 4 Fördermöglichkeiten die Ihnen helfen

06.09.2022

Häuser mit Solaranlagen

Die eigenen vier Wände werden immer teurer.

Grund dafür sind die Zinsen, die Inflation, die die Preise für Baumaterial, Rohstoffe in die Höhe treiben und die Immobilien selbst, welche an Wert gewinnen. Staatliche Fördermittel können Ihnen hier helfen.

Sie überlegen ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen? Dann ist Ihnen bestimmt schon aufgefallen, dass die Zinsen für Immobilienkredite anziehen. Auch das Bauen selbst wird immer teurer, weil die Materialien knapp sind und die Inflation die Preise in die Höhe treibt.

Mit staatlichen Hilfsprogrammen können Sie den Traum von den eigenen vier Wänden erhalten. Dafür müssen Förderanträge rechtzeitig raus, vor einer Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertragsunterzeichnung

Im Folgenden möchten wir Sie auf einige Fördermöglichkeiten hinweisen.

  • Wohn-Riester
  • Zinsgünstige Zuschüsse und Darlehen
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Weitere Möglichkeiten

Eine der bekanntesten Fördermöglichkeiten ist der Wohn-Riester.

Eine private Altersvorsorge mit staatlichem Zuschuss. Sie ist dazu da, selbst genutzte Immobilien zu finanzieren oder zu entschulden, um im Alter miet- und vor allem stressfrei wohnen zu können. Deshalb wird der Wohn-Riester auch als Eigenheimrente bezeichnet. Die meisten Menschen zahlen einen Anteil ihres monatlichen Einkommens. Übersteigt die Sparsumme vier Prozent des Bruttoeinkommens, erhält man die volle Zulage von 175 Euro pro Jahr. Familien mit Kindern erhalten weitgehend einen zusätzlichen Zuschuss von jährlich 300 Euro pro Kind. Diese Beiträge lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Das Förderprogramm setzt jedoch zwei Dinge voraus:

  • Der Antragstellende muss die Immobilie selbst nutzen.
  • Und das Darlehen muss bis zum Beginn der Rente beglichen sein.

Zinsgünstige Zuschüsse und Darlehen gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Weder das Einkommen, noch der Familienstand spielen hier eine Rolle. Mit dem Wohneigentumsprogramm können Antragstellende Kredite von bis zu 100.000 Euro erhalten.

Höher fallen die Förderungen und der Tilgungszuschuss aus, wenn es sich um ein besonders energieeffizientes Haus handelt. Dafür muss der Energieverbrauch der Immobilie unter den im Gebäudeenergiegesetz festgelegten Grenzwert fallen. Die Förderung gilt noch bis Ende 2022. Ab 2023 wird die Neubauförderung der KfW umgestaltet.

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen?

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten, können Sie als weiteren Bonus die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen. Als ledige Person erhalten Sie diese nur, wenn Sie ein steuerpflichtiges Einkommen von maximal 17.900 Euro haben, bei Eheleuten oder Partnerschaften gilt wieder der doppelte Betrag. Für vermögenswirksame Leistungen bei Bausparverträgen beträgt die Sparzulage 9%.

Weitere Möglichkeiten

Es gibt auch noch regionale Fördermöglichkeiten wie die Wohnraumförderung für Einkommensschwache. Über das Wohnraumförderungsgesetz stellen Bundesländer finanzielle Mittel zur Verfügung. Der Staat fördert den Bau neuer Häuser durch zinsgünstige Darlehen, finanzielle Zuschüsse oder vergünstigtes Bauland. Die Einkommensgrenze liegt hier für Einzelpersonen bei 12.000 Euro, für Paare 18.000 Euro. Förderberechtigt ist dennoch nur, wer ausreichend Eigenkapital mitbringt. Je nach Bundesland liegen zwischen 7,5 und 20 Prozent der Gesamtkosten.

Häufig unterstützen die Kommunen selbst den Erwerb von Wohneigentum. Entweder in Form von Zuschüssen, Vergünstigungen oder Darlehen. Dadurch wollen Sie den Zuzug in Ihrer Region stärken.

Häufig gestellte Fragen

Welche Förderung gibt es beim Hauskauf 2022?

Unter der Bezeichnung "Kredit 124" vergibt die KfW ein Darlehen für den Kauf (und Bau) von selbstgenutztem Wohneigentum zu folgenden Bedingungen: Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag. Förderkredit ab 2,63 Prozent effektivem Jahreszins (Stand: August 2022)

 

Wer bekommt die Eigenheimzulage?

Sie können Baukindergeld erhalten, wenn Sie bis zum 31. März 2021 ein Haus gekauft oder mit dem Bau begonnen haben. Als Nachweis ist dafür das Datum der Baugenehmigung oder des Kaufvertrages ausschlaggebend.

 
 
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