Der Energieausweis beim Hausverkauf

13.08.2021

Energieausweis Grafik

Essenzielle Unterlagen beim Hausverkauf: Der Energieausweis.

Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014 ist ein Energieausweis Pflicht, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen. Dieser gibt Auskunft über den energetischen Zustand der Immobilie.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis erläutern.

  • Was ist ein Energieausweis?
  • Die Neuregelung zum Energieausweis seit Mai 2021
  • Warum brauchen Sie einen Energieausweis?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis?
  • Wer kommt für den Energieausweis beim Verkauf auf?

Was ist ein Energieausweis überhaupt?

Wie der Name schon bereits erahnen lässt handelt es sich bei einem Energieausweis um ein Dokument, das Aufschluss über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie gibt. Potenzielle Kaufinteressenten erhalten durch den Ausweis eine Vorstellung von den zu erwartenden Energiekosten der Immobilie.

Es wird zwischen dem sogenannten Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterschieden. Beide unterscheiden sich in der Art und Weise, auf die die Daten zur Energieeffizienz erfasst werden. Unabhängig davon enthalten beide aber die Informationen zum Primärenergiebedarf/Primärenergieverbrauch, sowie zum Endenergiebedarf/Energieverbrauchskennwert) und sind somit essenziell für den Hausverkauf.

Die Neuregelung zum Energieausweis seit Mai 2021

Bereits im Herbst 2020 beschloss die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die Angaben der Energieausweise im Detail ändert. Demnach müssen Energieausweise seit dem 1. Mai 2021 neben den energetischen Daten nun auch die CO2-Verbrauchswerte der Immobilie enthalten. Trotzdem bleiben die wesentlichen Punkte zur Bestimmung der Energieeffizient erhalten.

Als Eigentümer werden Sie mit dem neuen Gesetz stärker in die Pflicht genommen, den Ausstellern der Energieausweise korrekte Daten zu liefern. Andererseits sind die Aussteller dazu per Gesetz angehalten, die erhaltenen Daten explizit auf Richtigkeit zu prüfen.

Eine der weiteren Neuerungen ist, dass neben den Verkäufern und Vermietern auch wir von Pro Immovo – Der Regiomakler diesen Ausweis vorlegen müssen, denn nach §87 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss eine Immobilienanzeige folgenden Pflichtangaben enthalten:

  • Die Art des Energieausweises
  • Den Wert des Endenergiebedarfs/Endenergieverbrauchs der Immobilie
  • Die wesentlichen Energieträger für die Heizung
  • Bei einer Wohnimmobilie das Baujahr und die Energieeffizienzklasse

Die CO2-Emissionen werden nicht explizit aufgeführt. Sie kann natürlich trotzdem im Inserat angegeben werden, dies ist aber freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Warum brauchen Sie einen Energieausweis?

Insbesondere beim Hausverkauf spielt der Energieausweis eine wichtige Rolle. Bereits 2009 ist es gesetzlich Pflicht, den Ausweis potenziellen Interessenten bei einer Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. Außerdem ist es seit 2014 zudem gesetzlich vorgeschrieben, dass der Energieausweis Teil des Immobilienexposés sein muss.

Fehlt der Ausweis, kann dies für den Immobilienverkäufer sehr teuer werden. Der Gesetzgeber kann ein vorsätzliches oder fahrlässiges Weglassen nämlich mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € ahnden. Deshalb raten wir Ihnen dringend rechtzeitig den Energieausweis für den Verkauf anfertigen zu lassen.

Handwerker dämmt eine Wand

Der Unterschied zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf bisherigen Verbrauchswerten der Immobilie. Bei Mehrfamilienhäusern wird hierzu ein Mittelwert aus dem Endenergieverbrauch der Wohneinheiten gebildet.

Der Primärenergieverbrauch des Ausweises gibt an, wieviel Energie benötigt wird, um ein bestimmtes Maß an Wärmeenergie im Haus zu erzielen. Der Primärenergieverbrauch gibt Aufschluss über die Umweltfreundlichkeit des Gebäudes. Der Energieverbrauchswert spiegelt die realen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre wider, somit lässt er Rückschlüsse auf die Energiekosten der Immobilie zu.

Der Verbrauchsausweis im Immobilienexposé ist zulässig für bestehende Wohnhäuser, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und Mehrfamilienhäuser, die aus mindestens fünf Wohneinheiten bestehen.

Der Bedarfsausweis beschreibt den theoretischen Energiebedarf eines Wohngebäudes und wird in einem aufwendigeren Verfahren als beim Verbrauchsausweis ermittelt. Die gesamte Immobilie wird hinsichtlich ihrer Energieeffizienz untersucht, wobei Außendämmung, Energiesparfenster oder die Beschaffenheit der Heizungsanlage Faktoren in der Bewertung sind. Der Bedarfsausweis ist maßgeblich für Neubauten und Gebäude, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. Dieser enthält auch alle Angaben zum Primärenergiebedarf, der die Umweltverträglichkeit der Immobilie widerspiegelt. Weiter gibt er Auskunft über den Endenergiebedarf. Dieser Wert wird anhand der oben genannten Faktoren ermittelt.

Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie?

Wer kommt für den Energieausweis beim Verkauf auf?

Bereits vor dem Verkauf muss der Energieausweis im Exposé vorhanden sein, aus diesem Grund trägt meist der Verkäufer die hierfür anfallenden Kosten. Gerne übernehmen wir von Pro Immovo – Der Regiomakler dies für Sie.

 
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